Freundschaftsverein Tczew-Witten e.V.



Informations- und Gesprächsabend

Dienstag, den 4. 5. 2010 um 19.00 Uhr

im Gemeindezentrum der evangelischen Johanniskirchengemeinde Witten

Menschenrechte - und die Verfolgung Homosexueller von Hitler bis Adenauer anhand von Fallbeispielen aus dem östlichen Ruhrgebiet

Vortrag und szenische Lesung mit dem Historiker Dr. Frank Ahland

Der Wittener Historiker Dr. Frank Ahland berichtet in einem Vortrag über den Stand der historischen Forschungen zum gesellschaftlichen Umgang mit der Frage der Homosexualität in der Zeit der Weimarer Republik, der Zeit des Nationalsozialismus und der frühen Bundesrepublik. Dabei werden einige Schicksale anhand der in den Akten gefundenen Dokumente in szenischen Lesungen dargestellt.
Die Nazis beendeten die während der Zeit der Weimarer Republik geübte liberale Handhabung des Paragrafen 175 des Strafgesetzbuches, der homosexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte. Sie zerschlugen die zarten Pflänzchen einer in den 1920er Jahren entstandenen homosexuellen Subkultur, erfassten lange Listen homosexueller Männer und verschärften das Strafrecht. Zwischen 1933 und 1945 wurden rund 50.000 schwule Männer zu Gefängnis- und Zuchthausstrafen verurteilt, etwa 10.000 in KZs verschleppt. Viele Schwule nahmen sich aus Angst vor Verfolgung das Leben. Mit der Befreiung 1945 endete die Verfolgung aber nicht. In der Ära Adenauer erreichte die Homosexuellenverfolgung einen erneuten Höhepunkt, Jahr für Jahr wurden mehrere tausend Männer zu hohen Haftstrafen verurteilt oder in die Psychiatrie eingewiesen.
Der Abend findet statt im Rahmen der lockeren Folge von Veranstaltungen zu Fragen der Menschenrechte und soll dem Gespräch über konkrete Aspekte des Themas dienen. Wer weiß heute schon noch etwas über die in den 1920er Jahren praktizierte Liberalität hinsichtlich einer lebendigen Homosexuellenszene oder über die Schwulentreffs in Witten? Ziel der Veranstaltung ist es, anhand des Beispieles der Verfolgung einer konkreten Minderheit, darüber nachzudenken, unter welchen Bedingungen sich der Umgang mit den Freiheitsrechten der Person in der Gesellschaft verändert und im Sinne der Menschenrechte verändern läßt.





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