Die Stadt Tczew in der Republik Polen und die Stadt Witten in der Bundesrepublik Deutschland schließen
- auf der Grundlage der bisherigen Kontakte und Erfahrungen
- im Bestreben, zur weiteren Verbesserung der Beziehungen der Menschen in der Republik Polen und in der Bundesrepublik Deutschland beizutragen, und
- in der Überzeugung, daß die Zusammenarbeit zwischen Tczew und Witten der Bereicherung aller Lebensbereiche und vielseitiger Kontakte zwischen den Bürgern beider Städte dient, folgenden Freundschaftsvertrag:
§ 1 Die beiden Städte wollen im Rahmen Ihrer Zuständigkeiten und ihrer Möglichkeiten den Austausch in allen Lebensbereichen, vor allem in der Bildung, der Kultur und im Sport, pflegen und verstärken.
§ 2 Die Zusammenarbeit soll insbesondere unmittelbare Kontakte zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Verbänden und Jugendgruppen beider Städte herstellen.
§ 3 Im Bereich der Kultur und des Sportes werden beide Seiten die Organisation von Konzerten und Sportveranstaltungen, insbesondere den Austausch der Künstlerensembles und Sportmannschaften fördern.
§ 4 Dieser Vertrag soll die Beziehungen der Bürgerinnen und Bürger beider Städte zueinander vertiefen, um sie in eine echte Partnerschaft einmünden zu lassen.
Zwischen der Stadt Witten (Bundesrepublik Deutschland) und der Stadt Tczew (Polen) wird entsprechend den Beschlüssen des Rates der Stadt Witten vom 25.05.1998 und des Stadtrates der Stadt Tczew eine Städtepartnerschaft begründet.
§ 1 Beide Partner verfolgen mit der Städtepartnerschaft das Ziel, ein dauerhaftes friedliches Miteinander der Menschen beider Völker zu erreichen und die Demokratie auf Dauer zu stärken. Sie verpflichten sich, Verbindungen und Begegnungen zwischen den Bürgerinnen und Bürgern, den Vereinen, Verbänden, Organisationen und sonstigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gruppen nach Kräften zu fördern und zu unterstützen.
§ 2 Sie erkennen damit das vorbildliche Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger beider Städte und viele Initiativen von Organisationen, Verbänden und Vereinen seit der Unterzeichnung des Freundschaftsvertrages 1990 als Beitrag zur Aussöhnung und Festigung der Beziehungen zwischen den Menschen beider Städte an und hoffen, daß dieses gute Beispiel über alle Grenzen hinweg die notwendigen Impulse und Anreize für viele Kontakte geben mag.
§ 3 Die Unterzeichner verstehen den Vertrag als notwendigen Beitrag für ein gemeinsames Europa, das beide Städte mitgestalten wollen. Im Rahmen dieses Gestaltungsprozesses ist der Austausch in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport und Jugendförderung ein Hauptanliegen.
§ 4 Die Vertragspartner vereinbaren gleichzeitig, sich gegenseitige Hilfe in allen Lebensbereichen zu gewähren, um so zum Wohle und zur sozialen Ausgewogenheit der Lebensbedingungen ihrer Bürgerinnen und Bürger beizutragen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund eines zukünftigen Beitritts der Republik Polen in die Europäische Union.